I. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des gem. Vereins "WiR-organisieren-uns" gem.e.V.
mit dem Projekt: "WiR-PaketService", nachfolgend "WiR-PaketService" genannt.
Der "WiR-PaketService" erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei
denn, es wird ausdrücklich der Geltung zugestimmt.
II. Mitgliedschaft / Kunde
Die Mitgliedschaft (Kunde) ist grundsätzlich für jeden möglich, kostenlos und unbefristet, jedoch setzt
sie eine volle Handlungs-/Geschäftsfähigkeit für Online-Einkäufe in eigener Verantwortung voraus.
Um die Dienstleistungen des "WiR-PaketService" nutzen zu können, ist derzeit eine aktive
Vereinsmitgliedschaft bei unserem gem. Verein "WiR-organisieren-uns" gem.e.V. und eine vollständig
ausgefüllte und von uns bestätigte Vollmacht erforderlich. Die dort angegebenen persönlichen Daten
müssen richtig sein, sowie auf aktuellem Stand gehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf
unseres Service bewerkstelligen zu können. Die Anmeldung zur Vereinsmitgliedschaft sowie die
Ausstellung der Vollmacht sind ebenfalls kostenlos. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie auch von
uns unterfertigt und bestätigt wurde. Die Mitgliedschaft sowie die Vollmacht kann jederzeit beidseitig
ohne Angabe von Gründen gekündigt bzw. widerrufen werden. Dies muss persönlich oder schriftlich
erfolgen.
III. Rechtslage
(1) Zwischen dem "WiR-PaketService" und dem Mitglied/Kunde gilt der geschlossene
Individualvertrag, soweit dieser nicht entgegenstehende Regeln erhält, alleinig diese AGB. Des
Weiteren gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Für grenzüberschreitende Beförderungen
gelten ggf. die Vorschriften der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of
Goods by Road), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
(2) Die Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen (ADSp) oder die Allgemeine österreichische
Spediteur Bedingungen (AÖSp) werden nicht in diesen Vertrag einbezogen.
(3) Es handelt sich hierbei um eine persönliche Beauftragung des Vollmachtgebers (Mitglied/Kunde)
und dem gem. Verein "WiR-organisieren-uns" gem.e.V. (Projekt: "WiR-PaketService"), wobei die
Verantwortung / Haftung immer beim Auftraggeber (Mitglied/Kunde) verbleibt!
IV. Service
(1) Der "WiR-PaketService" wird durch das Mitglied (den Kunden) und dessen Vollmacht wirksam
beauftragt, sobald der "WiR-PaketService" eine Zahlung oder eine Sendung für dich entgegen
genommen oder abgeholt hat. Die aktuellen Preise und Serviceleistungen sind einsehbar/ausgehängt.
Alle unsere Leistungen werden derzeit ehrenamtlich erledigt, Einnahmen aus diesen Diensten dienen
der Allgemeinheit und unseren gemeinnützigen Projekten sowie zur Aufrechterhaltung des Betriebes.
(2) Der "WiR-PaketService" übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Dienstleistung.
(3) Der "WiR-PaketService" bietet lediglich eine Lieferadresse, Versandadresse oder einen Lager- und
Abholort, niemals eine Rechnungsadresse.
V. Auftraggeber / Bevollmächtigung / Bezahlung
(1) Auftraggeber, und damit auch Rechnungsempfänger, können sowohl der Versender wie auch der
Empfänger sein. Nachnahmesendungen, Paketweiterleitungen oder Aufträge auf fremder Rechnung
sind nur im Einzelfall, nach vorheriger individueller Vereinbarung und gegen Vorauskasse
möglich.
Dem Mitglied/Kunden steht grundsätzlich nur Barzahlung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Andere Zahlungsarten werden nur mit Aufrechnung der zusätzlich anfallenden Kosten/Gebühren
geduldet, dies muss aber vorher vereinbart werden. Ohne Bezahlung kann eine Aushändigung der
Sendung verwehrt bleiben, jedoch nur bis zur vollständigen Bezahlung.
(2) Durch die Vollmacht beauftragt und bevollmächtigt das Mitglied (Kunde) den "WiR-PaketService"
alle für ihn bestimmten Sendungen/Pakete und sonstigen Güter, in seinem Namen vor Annahme auf
äußerlich erkennbare Schäden zu kontrollieren, die Übernahme-Unterschrift zu leisten, rechtskonform
zu übernehmen. Der "WiR-PaketService" wird den Empfänger einmal über die entgegengenommene
/versendete Sendung/Paket verständigen, je nach Vereinbarung via E-Mail, telefonisch, mittels SMS,
mit WhatsApp oder über unser Vereins-App. Weiters umfasst die Vollmacht die Befugnis für den
"WiR-PaketService", die entgegengenommenen Sendungen zuzuordnen, zu dokumentieren und bis
auf weiteres zu lagern, eventuell weiter zu leiten oder ins Bestimmungsland zu verbringen. Diese
Versand-, Transport- und Lager- Leistungen sind für den Empfänger kostenpflichtig und werden von
"WiR-PaketService" laut der jeweils gültigen Preis- Leistungsübersicht (Kostenbeteiligung) verrechnet.
VI. Abholungen / Bereitstellung zur Abholung
Die Abholung deiner Sendung/Paket in der deutschen Lieferadresse kann umgehend nach
Verständigung erfolgen. Wird die Sendung zu einem entfernten Abholort verbracht und im "WiR-
PaketService" vor Ort gelagert, erfolgt die Bereitstellung zur Abholung deiner Sendung in der Regel
am nächsten Arbeitstag, nach Eintreffen deiner Sendung in unserer deutschen
Lieferadresse/Filiale/Lager.
Für diese Zeitspanne kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die
aus Verzögerungen resultieren, ist ausgeschlossen.
Für die Hinterlegung deiner Sendung in einer unserer Abholboxen müssen “WiR” beauftragt werden.
Nachdem die Sendung in einer Box versperrt ist, erhältst du von uns die Boxnummer und den
Zugangscode, die Sendung gilt jetzt als übernommen, die Haftung seitens des "WiR-PaketService"
geht damit zur Gänze auf das Mitglied (Kunde) über.
VII. Der Versand / Retouren
Der Versand deiner Sendung erfolgt in der Regel am nächsten Arbeitstag nach vorangekündigter
Abgabe deiner Sendung vor Ort, und wird anschließend zur unserer deutschen Versandadresse /
Filiale geliefert und von dort an den jeweiligen Paketdienstleister übergeben. Für diese Zeitspanne
kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die aus Verzögerungen
resultieren, ist ausgeschlossen.
Bei Abgabe einer Sendung in einer Versandbox verbleibt die Haftung beim Mitglied / Kunde und
die Lieferung gilt nicht als übernommen. Erst nach Eingangsscan in Kiefersfelden gilt die Lieferung
von uns als übernommen, in unserer Obhut. Hinterlegte Sendungen in unserem Boxenbetrieb bleiben
immer in der persönlichen Verantwortung / Haftung des Mitglieds / Kunden.
VIII. Haftungs- und Beförderungsausschluss
(1) "WiR-PaketService" ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur
Erhaltung oder Besserung des Gutes sowie dessen Verpackung verpflichtet.
(2) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich des "WiR-PaketService" zuzurechnen sind,
befreien den "WiR-PaketService" für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung
durch sie unmöglich geworden sind.
(3) Jegliche Beförderungsleistungen können vom "WiR-PaketService" ohne weitere Angabe von
Gründen verweigert werden. Der Auftraggeber selbst hat das Paket so zu verpacken, dass es
bestmöglich vor Beschädigung geschützt wird. Insbesondere werden folgende
Beförderungsleistungen nicht vorgenommen:
a) mangelhaft verpackte Güter oder solche Pakete, die einer besonders behutsamen
Behandlung bedürfen
b) gefährliche Güter aller Art, insbesondere Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne
des § 1 Waffengesetz sowie Munition
c) Pakete, deren Inhalt einen Wert (Versicherungswert) von 500,00 Euro übersteigt
d) verderbliche und temperaturgeführte Güter
e) lebende Tiere
f) geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher)
g) Gefahrengüter, die nach Gefahrenguttransportrichtlinien gesondert befördert werden müssen
h) alle Güter, deren Transport / Import / Verbringung in das Verbringungsland rechtlich untersagt
sind
(4) "WiR-PaketService" haftet nur für den Schaden, der durch einen Paketverlust entsteht,
während sich das Paket in der Obhut vom "WiR-PaketService", gern. §§ 429, 431 HGB bis zu
einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des
Rohgewichts des Paketes. Für einen Transportschaden oder einen verdeckten Schaden haftet
"WiR-PaketService" ausschließlich nur, wenn es sich bei dem Versandgut um Neuware in der
Originalverpackung -samt ausreichendem Überkarton handelt. Andernfalls ist eine Haftung für
die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Inhalts durch "WiR-PaketService" ausgeschlossen.
Für Schäden oder verdeckte Schäden die bei einem vom "WiR-PaketService" beauftragten
Zustellers/Paketdienstleister entstehen, haftet ausschließlich der beauftragte Paketdienstleister.
(5) Der Boxenbetrieb (Abhol- Versandboxen) ist derzeit ein kostenloses Angebot von uns, es
wird nichts berechnet und ist daher auch von jeglicher Haftung und Verantwortung seitens "WiR-
organisieren-uns" "WiR-PaketService ausgenommen. Haftung liegt ausschließlich beim
Auftraggeber / Hinterleger von Sendungen.
(6) Für Folgeschäden und Folgekosten, wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen,
entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden,
die durch Verzögerungen entstehen, übernimmt der "WiR-PaketService" keine Haftung.
(7) Im Falle eines nachgewiesenen Sendungs-/Paketverlustes durch den "WiR-PaketService" ist
der Schadenersatz begrenzt auf den Zeitwert des Gutes, max. dem entsprechenden
Versicherungswert des jeweiligen Paketdienstleisters der Anlieferung oder des
Versicherungswertes des Versandetikettes.
(8) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der "WiR-PaketService" nach den gesetzlichen
Vorschriften.
(9) Der "WiR-PaketService" haftet nur für Sendungen/Pakete, die auch richtig adressiert an
"WiR- Kürzel für Abholort-Mitgliednummer, Mitgliedsnamen, unsere Adresse, (z.B.: WiR-BK-
0815, Maxine, Musterfrau, Franz-Huber-Strasse 52, 83088 Kiefersfelden) beschriftet, nachweislich
angeliefert, sowie bei uns per Eingangsscan v o n u n s dokumentiert/übernommen wurden.
IX. Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so lässt dies die Gültigkeit der
sonstigen Vereinbarungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt zwischen den
Beteiligten eine solche rechtswirksame Klausel als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise
wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsbeteiligten mit der unwirksamen Klausel
bezweckt haben. Die Beteiligten sind einander verpflichtet, auf Verlangen des anderen Teils den
Inhalt einer solchen Ersatzklausel zu bestätigen.
X. Informationen zu: Zoll u. Bestimmungen im Postverkehr
Sendungen, die im Postverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus
diesem ausgeführt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung des Bestimmungslandes.
Hierbei muss ausschließlich das Mitglied/Kunde dafür die Verantwortung der Einhaltung der
jeweiligen länderspezifischen Zoll- u. Einfuhrbestimmungen vorab Sorge tragen. Der “WiR-
PaketService” kann keine Verantwortung zum Inhalt der Sendungen/Pakete übernehmen. “WiR”
handeln ausschließlich in deiner Verantwortung und in deinem Namen/Auftrag.
XI. Änderungen dieser AGB
Der “WiR-PaketService” ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Die Änderungen werden auf
der Website von unter www.wir-paketservice.online veröffentlicht. Ist das Mitglied / Kunde mit den
geänderten Bedingungen nicht einverstanden, muss er die Nutzung umgehend einstellen.
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
XII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rattenberg, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
Impressum:
gemeinnütziger Verein: "WiR-organisieren-uns" gem.e.V.
Obmann: Roland Moser
mit dem Projekt: "WiR-PaketService"
Obmann: Roland Moser
Vereinssitz:
Alpbach Nr.162/2, 6236 Alpbach
Telefon: +43 677 618 141 08
Email: info@wir-organisieren-uns.online
Internet: www.wir-organisieren-uns.org
ZVR-Zahl: 1015537154
Steuernr.: 832338727
Registergericht: Bezirksgericht Rattenberg / Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Niederlassung in Kiefersfelden
Franz-Huber-Strasse 52
83088 Kiefersfelden
Telefon: +43 677 618 141 08
Email: info@wir-organisieren-uns.online
Internet: www.wir-organisieren-uns.org
Steuernr.: 156/105/90060
Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
Stand 01.08.2024
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